Der Zuchtstättenname darf aus höchstens drei Worten plus zwei Leerzeichen mit maximal 20 Buchstaben bestehen. In weiterer Folge darf der Zuchtstättenname und der Rufname des Welpen gemeinsam 35 Buchstaben (EINSCHLIESSLICH LEERZEICHEN) nicht überschreiten. D.h. wenn der Zuchtstättenname die vollen zwanzig Buchstaben umfasst, bleiben lediglich fünfzehn Stellen für die Namensvergabe des Welpen.
Hallo,
AntwortenLöschenund das ist Unabhängig von der Länge des Kennelnamens?
LG Mel
Ich hab´s korrigiert, Mel ! lg
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