Mittwoch, 16. März 2011

ENORM WICHTIG - MIETVERTRAG - HAUSTIERHALTEVERBOT

Der OGH hat einen Entscheid getroffen. Nun dürfen WohnungseigentümerInnen ihren MieterInnen nicht mehr generell die Haltung von Haustieren verbieten. Sie müssen künftig klar definieren, welche Tiere der/die VermieterIn nicht haben will. Bei bestehenden Mietverträge ist das Haustierverbot nun nichtig. Sollte der/die VermieterIn einen neuen Mietvertrag wünschen, muss dieser nicht akzeptiert werden. Zu beachten ist, dass der/die MieterIn keinen "erheblich nachteiligen Gebrauch" vom Mietgegenstand verursacht.

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